FSV: Sportbetrieb auf Sportanlagen vom 01.12.20 - 10.01.21 untersagt

Achtung Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am 15.12.20 in der neunten Eindämmungsverordnung festgelegt, dass die Corona-Maßnahmen bis einschließlich 10.01.21 verlängert werden. In "§ 8 Sportstätten und Sportbetrieb" ist u.a. geregelt, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt ist. Ausnahmen kommen für den Amateursport beim FSV Bennstedt nicht zur Anwendung.

Der FSV Bennstedt setzt diese Verordnung vollumfänglich um, sodass der Trainings- und Spielbetrieb zu mindestens bis zum 10.01.21 vollständig eingestellt bleibt. Konkret bedeutet das: 

  • Für ALLE Mitglieder*innen wird der derzeit ruhende Trainings-, Übungs- und Wettkampfbetrieb weiterhin bis einschließlich 10.01.21 ausgesetzt.
  • ALLE Sportstätten des Vereins sind seit 02.11.20 bis einschließlich 10.01.21 für jegliche Nutzung gesperrt! Dies betrifft das Sportlerheim sowie den gesamten Außenbereich unseres Sportgeländes in Bennstedt.

 

Wir bitten um Euer Verständnis und bleibt gesund!

Links:

"Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt" (Landesregierung Sachsen-Anhalt)