FSV: Sportbetrieb auf Sportanlagen vom 18.03. - 19.04.20 untersagt

Achtung Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am 17.03.20 verordnet, dass vom 18.03. - 19.04.20 der Sportbetrieb auf Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen grundsätzlich untersagt ist. Ausnahmen kommen für den FSV Bennstedt nicht zur Anwendung.

Der FSV Bennstedt setzt diese Verordnung vollumfänglich um, sodass der Trainings- und Spielbetrieb zu mindestens bis zum 19.04.20 vollständig eingestellt wird! Wir bitten um Verständnis.

Links:

Landesregierung erlässt Verordnung zur Eindämmung des Corona-​Virus (Landesregierung Sachsen-Anhalt)